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Bau­vertrags­recht

Bereits in der Phase der vorhabenbezogenen Vertragsgestaltung beraten wir Sie auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Wir beraten Sie baubegleitend und übernehmen die juristische Projektsteuerung bzw. das juristische Projekt-Con­trolling. Bei der Abwehr bzw. Durch­setzung von Vergütungs-, Mehr­vergütungs- sowie Mängel­ansprüchen unterstützen wir Sie frühzeitig schon außergerichtlich, um langwierige und teure gerichtliche Bauprozesse möglichst zu vermeiden.

Die Reform des Bauwerkvertragsrechts zum 01. Januar 2018 stellt alle Betei­ligten vor neue Heraus­forderungen gerade auch im Hinblick auf die Gestaltung von Verträgen sowohl im B2B-Bereich als auch mit Verbrauchern. Wir unter­stützen Sie bei maßgeschneiderten Vertragstexten abseits der üblichen Vorlagen.

In allen Bereichen übernehmen wir Schlichter- und Schiedsrichterfunktionen sowie Ihre gerichtliche Vertretung vor den deutschen Land- und Ober­landes­gerichten.

Aus unserer Arbeit auch als Lehrbeauftragte für Bau- und Architektenrecht bzw. aus der Projektsteuerungstätigkeit können wir permanent auf die neuesten wissenschaftlichen, bautechnischen bzw. bautechnologischen Erkenntnisse zurückgreifen. Unser Wissen vermitteln wir Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständlich auch in In-House-Schulungen.


FGK Rechtsanwälte

Podbielskiallee 77
D-14195 Berlin
Tel.: + 49 (0) 30 / 29 77 833 – 0
Fax: + 49 (0) 30 / 29 77 833 – 9
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