Architekten- und Ingenieurrecht // Bauvertragsrecht // Öffentliches Baurecht // Miet- und Wohnungseigentumsrecht // Vergaberecht // Bauträgerrecht
Bau- und Immobilienprojekte sind von großer Komplexität. Regelmäßig ist ein Kompromiss zwischen dem technisch bzw. rechtlich Machbaren sowie dem wirtschaftlich Vertretbaren zu finden. Durch die Vielzahl der Projektbeteiligten entstehen Schnittstellen sowohl innerhalb der maßgeblichen technischen Disziplinen als auch zwischen den beteiligten Kaufleuten und Juristen. Gleiches gilt innerhalb der beteiligten Disziplin der Juristen. Tendenziell erhöhen sich hierdurch Transaktionskosten und Realisierungsgefahren für die Projekte. Ein wesentliches Ziel von FGK Rechtsanwälte ist es daher, durch vorausschauende Gestaltung die verschiedenen Risiken bei Bau- und Immobilienprojekten zu reduzieren.
Unsere Devise lautet „Brücken bauen“
Mithilfe eines umfassenden Angebots bearbeiten wir bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragestellungen, solche des Vergaberechts, der Bauplanung und Bauausführung sowie des Betriebs und der Vermarktung einschließlich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Damit wollen wir sicherstellen, dass unsere Mandanten die für sie maßgeschneiderte Beratung für ihre Fragestellungen beim Entwickeln, Planen, Bauen und Betreiben von Immobilienprojekten aus einer Hand erhalten. Zugleich bedeutet „Brücken bauen“ für uns die uneingeschränkte Bereitschaft zur kooperativen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Projektbeteiligten aus anderen Disziplinen. Durch langjährige Erfahrung sind wir davon überzeugt, dass Planen und Bauen immer nur miteinander zum Erfolg führt. Wir bemühen uns daher stets um eine fairen Interessenausgleich und geben grundsätzlich außergerichtlichen Lösungen den Vorzug vor gerichtlichen Streitentscheidungen. Unseren Fokus legen wir vorrangig auf die Erarbeitung von Strategien zur Streitvermeidung, welche sich einer sorgfältigen Analyse vor Beginn der Mandatsbearbeitung anschließt.