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Architekten- und Ingenieurrecht

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung in der vorhabenbezogenen Vertragsgestaltung für sämtliche Entwicklungs-, Planungs- und Steuerungsaufgaben sowohl im B2B-Bereich als auch in Verbraucherverträgen. Zudem unterstützen wir Sie projektbegleitend in sämtlichen Stadien der Planung und Projektentwicklung. Ferner stehen wir Ihnen bei der Abwehr- bzw. Durchsetzung von Honoraransprüchen und Ansprüchen wegen verlängerter Bauzeit zur Seite. Schließlich beraten und vertreten wir Sie im Falle von Mängeln in Haftungs- und Regressfällen. Aufgrund unserer Kompetenz werden wir seit vielen Jahren regelmäßig auch von den Haftpflichtversicherern beauftragt.

Wir sprechen dabei „Ihre“ Sprache. Durch jahrelange Erfahrung sind uns die technischen, kaufmännischen und organisatorischen Abläufe von Planungs- und Steuerungsprojekten jeglicher Größenordnung vertraut. Ebenso sind uns Fachtermini und Wirkungszusammenhänge in Bau- und Immobilienprojekten im Detail bekannt. Wir stellen damit sicher, dass während der Mandatsbearbeitung Reibungsverluste vermieden werden, die darauf beruhen, dass die Kommunikation der Beteiligten aus unterschiedlichen Disziplinen nicht funktioniert.


FGK Rechtsanwälte

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