Unsere Expertise im Öffentlichen Baurecht erstreckt sich auf alle Bereiche des Bau-, Planungs- und Umweltrechts, einschließlich der dazugehörigen Sondergebiete wie beispielsweise das Kommunalrecht oder das Infrastrukturrecht. Dies betrifft insbesondere
die Aufstellung/Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen
die Erarbeitung von Planfeststellungsbeschlüssen
die Planung und Steuerung von Einzelhandelsvorhaben
die Genehmigung von Einzelbauvorhaben
die Wahrnehmung nachbarlicher Interessen
die Geltendmachung und Durchsetzung von Entschädigungs- und Amtshaftungsansprüchen.
Wir beraten private und gewerbliche Bauherren, öffentliche Verwaltungen und Gemeinden, aber auch Nachbarn und Verbände im Zusammenhang mit der Planung, Realisierung und dem Betrieb von baulichen und sonstigen Vorhaben.
Aufgrund der ständigen Zusammenarbeit in einem langjährigen Netzwerk können wir in allen Arbeitsphasen auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse des öffentlichen Rechts zurückgreifen. Ggf. erforderliche rechtliche Gutachten können wir dadurch auf höchstem wissenschaftlichem Niveau erstellen lassen.