Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung von Mietverträgen. Insbesondere sind wir vermieterseits bei Fragen im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen und Mängeln des Mietobjekts tätig, unterstützen Sie bei Problemen mit der Wirksamkeit von Kündigungen des Mietverhältnisses, insbesondere Eigenbedarfskündigungen und fristlosen Kündigungen und bei der Erhebung von Räumungsklagen und der Durchsetzung von Mietrückständen, Modernisierungsumlagen u.ä. Ansprüchen.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts sind Schwerpunkte unserer Tätigkeit beispielsweise Fragen zur Teilungserklärung, zum Umfang von Gemeinschafts-; Sonder- und Teileigentum sowie Sondernutzungsrechten, zur Verwaltung einer Wohnanlage und den Aufgaben, Pflichten und Befugnissen des Verwalters von der Verwalterbestellung bis hin zu Verwalterhaftung, die Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen und die Klärung von Streitigkeiten rund um Hausgeldrückstände, Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnanlage sowie die Beratung bei Fragen zur Abgrenzung zwischen baulichen Veränderungen und modernisierender Instandsetzung.


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